Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Entwurf der Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 grundsätzlich einverstanden. Unter anderem fordert er aber, dass die Entschuldung der SBB nicht über den Bahninfrastrukturfonds erfolgt.
Der Bundesrat beabsichtigt, einen Zahlungsrahmen von rund 15.1 Milliarden Franken für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und der Systemaufgaben in diesem Bereich in den Jahren 2025–2028 zu beantragen. Zudem beantragt er einen Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028.
Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage grundsätzlich. Jedoch erscheint ihm der für den Substanzerhalt und die Systemaufgaben vorgesehene Betrag in seiner Höhe nicht als angemessen, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation. Um den Zielzustand des Anlagenzustands zu erreichen, seien die beantragten Mittel nicht ausreichend. Der Zahlungsrahmen müsse gegenüber der letzten Periode mindestens um die seit 2019 aufgelaufene Teuerung erhöht werden. Auch das Instrument der Optionen und der Reserve begrüsst der Regierungsrat, die dafür vorgesehenen 185 Millionen Franken seien jedoch zu gering.
Weiter fordert der Regierungsrat, dass auf die in der Botschaft zur nachhaltigen Finanzierung der SBB vorgesehene Trassenpreisreduktion von 1.7 Milliarden Franken vollständig zu verzichten sei. Die Entschuldung der SBB sei Sache des Eigners und dürfe nicht über den Bahninfrastrukturfonds erfolgen.
Foto: David Keller