Der Kanton Thurgau schafft die Liegenschaftensteuer ab

Thurgau schafft die Liegenschaftensteuer ab weinfelden wyfelder

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern verabschiedet. Dabei geht es um die vom Grossen Rat beschlossene Abschaffung der Liegenschaftensteuer. Die Abschaffung führt bei den Politischen Gemeinden zu Fehlbeträgen von knapp 20 Millionen Franken und beim Kanton von knapp 15 Millionen Franken.

Im Dezember 2021 hat die Mehrheit des Grossen Rates der Motion «Doppelbesteuerung von Liegenschaften abschaffen» zugestimmt. Damit hat der Regierungsrat den Auftrag erhalten, das Staats- und Gemeindesteuern entsprechend zu überarbeiten und somit die Liegenschaftensteuer abzuschaffen. Nun hat der Regierungsrat die Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Im Wesentlichen werden sämtliche Bestimmungen aufgehoben, die mit der Liegenschaftensteuer in Zusammenhang stehen.

Der Liegenschaftensteuerertrag belief sich für den Kanton und die Politischen Gemeinden in den vergangenen Jahren auf 30.4 Millionen Franken bis 34.5 Millionen Franken, der Ertrag fiel laut Gesetz zu 57 Prozent an die Politische Gemeinde und zu 43 Prozent an den Kanton. Mit der Abschaffung der Liegenschaftensteuer entfallen diese Einnahmen, was bei den Politischen Gemeinden zu Fehlbeträgen von knapp 20 Millionen Franken und beim Kanton von knapp 15 Millionen Franken führen wird. Der Regierungsrat hält in seiner Botschaft fest, dass der Wegfall der Liegenschaftensteuer aufgrund der angespannten Finanzlage zwingend durch eine entsprechende Erhöhung des Kantonssteuerfusses zu kompensieren ist.

Botschaft_Steuergesetz_September23.pdf [pdf, 2.0 MB]

tg.ch
Foto: David Keller

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