Gemäss dem Landesversorgungsgesetz trifft der Bund Massnahmen zur Sicherstellung der Versorgung des Landes mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in schweren Mangellagen. Eine der Vorbereitungsmassnahmen ist die Lagerhaltung von lebenswichtigen Gütern. Diese Verordnungen will der Bund nun anpassen, der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist nur teilweise damit einverstanden.
Der Bund möchte die Pflichtlagerhaltung im Bereich der Nahrungs- und Futtermittel anpassen. Zusätzliche Mengen sind insbesondere bei Getreide und den Speiseölen- und -fetten vorgesehen. Bei den proteinhaltigen Futtermitteln ist ein leichter Abbau vorgesehen. Die zusätzlichen jährlich anfallenden Kosten für die Lagerentschädigung werden auf 17 Millionen Franken geschätzt. Zudem ist bei gleichbleibender Finanzierungspraxis für den Bund mit einem Aufwand von 84 Millionen Franken zu rechnen.
Der Regierungsrat ist mit den vorgeschlagenen Änderungen nur teilweise einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt. Die Erhöhung des Pflichtlagers um rund 10’000 Tonnen bei Ölen und Fetten von heute 35‘583 Tonnen auf 44’000 Tonnen, das Total von mindestens 40’000 Tonnen an glutenfreien Getreidearten sowie die Regelung, dass alternative Proteinträgerpflichtlager bezüglich ihres gesamten Proteingehalts jederzeit einer äquivalenten Haltung von 25 Prozent Sojaextraktionsschrot entsprechen sollen, unterstützt der Regierungsrat.
Die Erhöhung des Pflichtlagers generell bei Getreide um rund 250’000 Tonnen von heute 507’900 Tonnen auf 755’000 Tonnen lehnt der Regierungsrat zwar nicht grundsätzlich ab, weist jedoch darauf hin, dass sich dies in Kombination mit dem vorgesehenen Abbau der Pflichtlagermenge für Proteinträger kritisch auf die Versorgung der raufutterverzehrenden Nutztiere auswirken kann. Je nach Dauer der Mangellage werde auf diese Weise sämtliches Getreide zur Ernährung und nicht zu Futterzwecken verwendet. Dies könne sich negativ auf die Rindviehbestände auswirken, die über die Milch wiederum Proteinträger zur menschlichen Ernährung lieferten, schreibt der Regierungsrat. Die Senkung der Pflichtlager von Proteinträgern um 35’300 Tonnen von heute 93’300 auf 58’000 Tonnen lehnt der Regierungsrat ab. Den geordneten Abbau der Tierbestände (Schweine und Geflügel) begrüsst er, aber zwei Monate seien eine zu kurze Frist, da eine vorzeitige Schlachtung nicht einen sinnvollen geordneten Abbau darstelle. Zudem werde ein Grossteil der Proteinträger importiert, was die Lage verschärfe und durch die Inlandproduktion nicht gedeckt werden könne.