10 Jahre Kinder- und Erwachsenenschutzrecht

10 Jahre Kinder- und Erwachsenenschutzrecht
Diesen Beitrag teilen.

Vor zehn Jahren trat das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Als wichtige Neuerung schuf der Gesetzgeber eine rechtliche Grundlage für die Patientenverfügung und den Vorsorgeauftrag und stärkte damit unter anderem das Selbstbestimmungsrecht. Vorbei waren die Zeiten, in denen ein staatlich bestimmter Vormund automatisch die Betreuung übernahm.

Mehr dazu lesen.

Quelle: Facebook Pro Senectute

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Dein Beitrag auf WYFELDER
Hast du eine Nachricht für den Wyfelder? Einen Hinweis auf ein Ereignis? Oder möchtest du uns einfach eine Anregung senden? Nutze dieses Formular oder sende eine E-Mail an news@wyfelder.ch.

Nach oben scrollen