Öffnung der Betriebskantine möglich

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Das Bundesamt für Gesundheit erlaubt die Öffnung von Gastronomiebetrieben unter gewissen Voraussetzungen als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz. Im Kanton Thurgau können sich Restaurants, die diese Dienstleistung anbieten wollen, mittels Online-Formular bei der Fachstelle Covid-19 melden.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat den Kantonen mitgeteilt, dass diese Gastronomiebetriebe als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz freigeben können. Bisher bestand diese Möglichkeit nur zur Verpflegung von Lastwagenchauffeurinnen und -chauffeuren. Die Öffnung gilt neu auch für Berufstätige aus den folgenden Branchen: Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Die Öffnungszeiten sind auf Montag bis Freitag von 11 bis 14 Uhr beschränkt. Im Kanton Thurgau können sich interessierte Gastronomiebetriebe via Online-Formular bei der Fachstelle Covid-19 melden. Dieses ist auf der Homepage der Fachstelle unter «www.fachstellecovid-19.tg.ch/betriebskantinen» aufgeschaltet. Auf der Homepage der Fachstelle wird auch die Liste der teilnehmenden Restaurants veröffentlicht. Die Kontrolle der Umsetzung vor Ort obliegt den Gemeinden.

Voraussetzungen zur Öffnung als Betriebskantine
Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz müssen gemäss Vorgaben des BAG eine Reihe von Anforderungen erfüllen. So müssen die Mitarbeitenden von ihren Arbeitgebenden vorgängig schriftlich bei der Betriebskantine angemeldet werden. Die Mahlzeiten müssen für die Mitarbeitenden finanziell tragbar sein. Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist sicherzustellen. Die betroffenen Arbeitgebenden und deren «Betriebskantinen» müssen auf einer für die kantonalen Kontrollbehörden jederzeit einsehbaren und aktuell gehaltenen Liste eingetragen sein. Der Gesamtarbeitsvertrag im Schweizer Gastgewerbe (L-GAV) ist einzuhalten. Weiter muss das Schutzkonzept der Betriebskantine allen rechtlichen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen. Diese umfassen insbesondere die Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allgemeine Maskenpflicht beim Betreten oder Verlassen des Restaurants sowie beim Aufsuchen der Sanitäranlagen. Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden; Gästegruppen, die nahe zusammensitzen, sind nicht zulässig. Die Kontaktdaten sind von allen Personen zu erheben und während 14 Tagen aufzubewahren.

Quelle: www.tg.ch

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