Eine zweite Booster-Impfung gegen das Coronavirus war bisher nur für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem zugelassen. Der Kanton Thurgau ermöglicht nun gegen Selbstzahlung in Apotheken eine zweite Booster-Impfung auch aus nicht medizinischen Gründen. Dies kommt insbesondere Auslandreisenden entgegen.
Der Schutz vor einer schweren Covid-Erkrankung ist für Personen mit einer vollständigen Grundimmunisierung auch nach mehreren Monaten nach wie vor sehr gut. Aus diesem Grund ist eine zweite Booster-Impfung nur für Personen mit einem stark geschwächten Immunsystem notwendig. Für alle anderen ist eine zweite Auffrischimpfung durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) nicht empfohlen. Dennoch hat der Bundesrat entschieden, dass die Kantone eine zweite Booster-Impfung gegen Selbstzahlung grundsätzlich ermöglichen können.
Reise-Auffrischimpfung nur in Apotheken
Daher gestattet der Kanton Thurgau den Apotheken mit einer kantonalen Impfbewilligung, behördlich nicht empfohlene und medizinisch nicht indizierte Auffrischimpfungen durchzuführen. Davon profitieren insbesondere Personen, die für eine Auslandreise eine Auffrischimpfung benötigen. Gegenwärtig bieten sechs Apotheken im Kanton Thurgau eine Impfung gegen Covid-19 an. Die Liste ist auf www.tg.ch/impfen zu finden. Die Impfungen in den einzelnen Apotheken sind voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich, als Impfstoff wird in der Regel Moderna angeboten. Auch die Anmeldung erfolgt über die Kanäle der Apotheken.
Die Festlegung des Preises einer Impfung erfolgt durch die Impfstelle unter Berücksichtigung der vom Bund festgelegten und der zu vergütenden Pauschalen. Da die zweite Auffrischimpfung nicht empfohlen ist, muss die Person die Haftung für die Impfung selber übernehmen. Dazu erfolgt vor Ort ein Aufklärungsgespräch, und es ist eine Unterschrift vor Ort notwendig. Im Impfzentrum in Weinfelden werden keine Reise-Booster-Impfungen verabreicht.
tg.ch