Per 1. Mai 2022 hat der Bundesrat den Schutzschirm für überkantonal bedeutende Publikumsanlässe bis Ende 2022 verlängert. Die WEGA hat dem Kanton Thurgau ein entsprechendes Gesuch eingereicht.
Für die Aussteller der WEGA bedeutet dies vor allem finanzielle Sicherheit: Sofern der Kanton die WEGA unter den Schutzschirm stellt, wird den Ausstellern bei einer Absage der WEGA aufgrund der Corona-Pandemie deren Rechnungsbetrag vollumfänglich zurückerstattet.
Auf dieser neuen Ausgangslage wird der Einsendetermin für Aussteller verlängert: Es wird empfohlen sich bis spätestens 15. Mai 2022 anzumelden.
Quelle: Instagram @wega.ch