Regierungsrat genehmigt das Konzept Kombinierte Mobilität

  1. Januar 2022

Im Kanton Thurgau soll mit einer guten Infrastruktur für die kombinierte Mobilität der Anteil öffentlicher Verkehr am Gesamtverkehr erhöht und die Mobilität effizienter werden. Im neu erarbeiteten und vom Regierungsrat genehmigten Konzept Kombinierte Mobilität Kanton Thurgau werden die dafür nötigen Massnahmen aufgezeigt.

Heute bestehen an den meisten Bahnhöfen, an einigen Bushaltestellen und Autobahnanschlüssen Angebote für die kombinierte Mobilität. Das vorliegende Konzept Kombinierte Mobilität Kanton Thurgau nimmt diese ganzheitlich auf und eruiert den Anpassungsbedarf. Die Massnahmen werden in erster Linie den Bahnunternehmen und Gemeinden zur Realisierung empfohlen. Die Abteilung Öffentlicher Verkehr des Kantons begleitet die Umsetzung des Konzepts.

In den urbanen Siedlungsräumen soll in erster Linie die Verknüpfung des Fuss- und Veloverkehrs mit dem öffentlichen Verkehr begünstigt werden. Auch in den kompakten Siedlungsräumen ist die Verknüpfung des Fuss- und Veloverkehrs von grosser Bedeutung. Zusätzlich soll in den kompakten Siedlungsräumen das Carsharing-Angebot verbessert werden. Die Verknüpfung von motorisiertem Individualverkehr und öffentlichem Verkehr kann in der Kulturlandschaft und teilweise im kompakten Siedlungsraum einen Beitrag zu einer nachhaltigeren Mobilität leisten.

Quelle: tg.ch
Foto: pixabay

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