Mehr Jugendschutz beim Verkauf von Raucherwaren

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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zum teilrevidierten Gesetz über das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol sowie über den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren verabschiedet. Damit soll der Jugendschutz und die Tabakprävention gestärkt werden.

Am 8. Januar 2020 hat der Grosse Rat die Motion «Jugendschutz auf E-Zigis und Co. ausweiten» für erheblich erklärt. Damit wurde der Regierungsrat beauftragt, das Gesetz über das Verbot der Plakatwerbung für Tabak und Alkohol sowie über den Jugendschutz beim Verkauf von Tabakwaren anzupassen. Insbesondere sollten elektronische Zigaretten und CBD-Raucherprodukte (Cannabis) den gleichen rechtlichen Vorgaben unterstellt werden wie Zigaretten und herkömmliche Tabakwaren.

Nun hat der Regierungsrat seine Botschaft zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Künftig soll auch für elektronische Zigaretten, alle nikotinhaltigen Produkte sowie CBD-Raucherprodukte ein Werbeverbot gelten. Darüber hinaus wird der Jugendschutz verstärkt, indem die Altersgrenze für den Tabakwarenkauf von 16 auf 18 Jahre angehoben wird. Die Abgabe an minderjährige Personen von herkömmlichen und neuen Tabakprodukten inklusive Zubehör soll demnach verboten werden. Die Gesetzesrevision hat keine finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden.

In der Vernehmlassung hat das zuständige Departement grossmehrheitlich positive Rückmeldungen erhalten. Fast alle Adressatinnen und Adressaten führten aus, die vorgeschlagenen Änderungen seien zu begrüssen. Insbesondere die Erhöhung der Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre für alle Tabakwaren stärke den Jugendschutz und die Tabakprävention. Auch das Plakat-Werbeverbot für diese Produkte auf öffentlichem und öffentlich einsehbarem privaten Grund wurde begrüsst.

Botschaft Verbot Plakatwerbung für Tabak und Alkohol [pdf, 258 KB]

Quelle: tg.ch

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