Betriebliches Testen
Um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen, wo es viele Kontakte gibt, können Betriebe im Kanton Thurgau weiterhin kostenlos repetitive Tests der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen. Zu den Testergebnissen können auch COVID-Zertifikate ausgestellt werden. Nach einer Übergangsfrist soll der Bund zukünftig die Kosten für diesen Service übernehmen. Die betrieblichen Tests sollen Arbeitseinsätze ausserhalb der eigenen Räumlichkeiten ermöglichen. Pro Woche und Arbeitnehmer können auch zwei Tests durchgeführt werden. Die Anmeldung zum betrieblichen Testen finden Sie hier Anmeldung für Betriebe (tg.ch).
Summarisches Verfahren für Kurzarbeit
Das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) wird bis am 31. Dezember verlängert.
Zentrale Anlaufstelle für Covid-Zertifikate
Alle Personen, die mit einem von der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassenen Impfstoff geimpft sind und in der Schweiz ein Zertifikat benötigen, können ein Schweizer Covid-Zertifikat beantragen. Um dies zu erleichtern und die Kantone zu entlasten, baut der Bund bis am 11. Oktober 2021 eine zentrale elektronische Antragstelle für Covid-Zertifikate auf.
Keine kostenlosen Covid-Tests ab 11. Oktober
Die kostenlosen Tests für Covid-Zertifikate werden nicht generell über den 10. Oktober 2021 hinaus verlängert. Die Gratistests stehen danach nur Personen mit einer ersten Impfung (bis Ende November) und Jugendlichen bis 16 Jahre offen.
Der Bundesrat schickt darüber hinaus weitere Massnahmenvorschläge in Konsultation. Die Medienmitteilung dazu finden Sie hier.
Der Thurgauer Gewerbeverband beteiligt sich an der Stellungnahme des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. Die bisherigen Stellungnahmen finden Sie unter folgendem Link: Medienmitteilungen I Schweizerischer Gewerbeverband sgv I Dachorganisation der Schweizer KMU (sgv-usam.ch).
Quelle: Thurgauer Gewerbeverband