Ab dem 31. Mai 2021 können sich gleichzeitig wieder 60 Personen im Hallenbad aufhalten.
Aufgrund der beschlossenen Lockerungen, welche ab Montag, den 31.05.2021 im Hallenbad Weinfelden Gültigkeit haben, wird die Kapazitätsgrenze von 15 Personen auf 60 Personen erhöht. Die Erhöhung der maximalen Personenzahl betrifft nur die Zeiten, in der es bis anhin eine Personenbeschränkung gab, somit die Zeit während dem öffentlichen Schwimmen. Die Summe der Personenbeschränkung von 60 Personen wird auf die verschiedenen Nutzergruppen, welche sich im regulären Betrieb um diese Zeit im Bad aufhalten, aufgeteilt. Dies bedeutet, dass ab kommendem Montag wieder Vereinen und Schwimmschulen die Möglichkeit geboten wird, den Trainingsbetrieb während den öffentlichen Zeiten, aufzunehmen.
Die Aufteilung der Personenbeschränkung sieht folgendermassen aus:
- Vereine / Schwimmschulen 30 Personen
- Öffentlichkeit 30 Personen
Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, dass die Mitglieder von Vereinen und Teilnehmer von Kursen die Zugehörigkeit zu einer Körperschaft dem Kassenpersonal mitteilen. Natürlich nur, wenn der Besuch im Hallenbad in Verbindung mit einer Körperschaft (Verein, Schwimmschule) steht. Die zeitliche Koordinierung der verschiedenen Kategorien bleibt wie gehabt bestehen.
Quelle: Stadt Weinfelden
Foto: Pixabay