Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung per 1. Januar 2025 in Kraft
Der Regierungsrat hat das Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG) auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Damit die gesetzliche Grundlage für die bisherige Heimfinanzierung für die Jahre 2025 und 2026 gewährleistet bleibt, wird § 21 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialhilfegesetzes erst auf den 1. Januar 2027 aufgehoben. […]