Raumentwicklungsbericht 2023 dem Bundesamt für Raumentwicklung zugestellt
Ackerterrassen – ein vergessenes Kulturgut Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den neuen Raumentwicklungsbericht für die Zustellung an das Bundesamt für Raumentwicklung freigegeben. Mindestens alle vier Jahre müssen die Kantone den Bund über den Stand der Richtplanung, über deren Umsetzung und über wesentliche Änderungen der Grundlagen orientieren (Art. 9 der Raumplanungsverordnung). Mit dem Raumentwicklungsbericht 2023 […]
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