Letzte Möglichkeit für Prämienverbilligung
Der Anspruch auf die Prämienverbilligung für die obligatorische Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2023 verfällt von Gesetzes wegen am 31. Dezember 2023. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben und die trotzdem von ihrer Bezugsberechtigung ausgehen, melden sich bis dahin bei der Krankenkassenkontrollstelle derjenigen Gemeinde, in der sie am 1. Januar 2023 ihren Wohnsitz hatten. Ein Anspruch […]
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