Höhere Entschädigung für freipraktizierende Ärztinnen und Ärzte
Die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, Thurgau und St.Gallen sind sich seit dem 1. Januar 2019 mit den Krankenversicherern über die Höhe der Entschädigung für ärztliche Leistungen nicht einig. Die Kantonsregierungen haben nun die Entschädigung von bisher 83 Rappen (je Taxpunkt) auf neu 86 Rappen erhöht. […]
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