Betriebliches Impfen
Seit dem 1. Juni sind auch Impfungen in Betrieben möglich. Voraussetzung dafür ist eine Mindestanzahl von 50 Personen, die sich impfen lassen. Bei mindestens 25 Personen muss es sich um Angestellte der Firma handeln, inklusive Grenzgänger und ausserkantonal Wohnhafte. Um die Mindestzahl von 50 Personen zu erreichen, dürfen zusätzlich im Thurgau wohnhafte Angehörige von Angestellten […]
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