Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnungsänderung zum Gesetz über die Krankenversicherung genehmigt. Darin enthalten sind die Ansätze der individuellen Prämienverbilligung 2023 (IPV). Gemäss Budget stehen für die IPV 2023 162.8 Millionen Franken zur Verfügung. An diese Summe leistet der Bund einen Beitrag von 99.5 Millionen Franken, den Rest teilen sich Kanton und Gemeinden.
Die Ansätze der IPV sind jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls neu festzulegen. Massgebend ist die einfache satzbestimmende Steuer zu 100 Prozent. Für Personen, die ein steuerbares Vermögen ausweisen, wird keine Prämienverbilligung ausgerichtet. Die Prämiensteigerungen für das Jahr 2023 betragen für Erwachsene (26 Jahre und älter) plus 6.1 Prozent im Vergleich zur kantonalen Durchschnittsprämie und 7.1 Prozent im Vergleich aller Prämien. Die Prämien für junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre) steigen um 6.2 Prozent im Vergleich zur kantonalen Durchschnittsprämie und um 6.7 Prozent im Vergleich zum Mittelwert aller Prämien. Die Prämien für Kinder steigen im Vergleich zur kantonalen Durchschnittsprämie und im Vergleich zum Mittelwert aller Prämien um je 6.7 Prozent.
Es wird angestrebt, dass der höchste IPV-Ansatz für Erwachsene (Kategorie A) 40 bis 50 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie deckt. Mit den verfügbaren Mitteln kann der höchste Ansatz für 2023 um 14.9 Prozent angehoben werden. Er deckt damit 50.96 Prozent der kantonalen Durchschnittsprämie und 67.46 Prozent der vom Eidgenössischen Departement des Innern bekanntgegebenen mittleren Prämie, die alle Versicherungsmodelle berücksichtigt. Die Zielwerte werden damit erreicht.
Die Gemeinden werden für die Ausstände bei den Krankenkassenprämien, die sich wegen säumiger Prämienzahlerinnen und Prämienzahler ergeben und die sie übernehmen, vom Kanton entschädigt. In den Jahren 2017 bis 2020 wurden dafür 3,2 Millionen Franken aus den Mitteln der IPV zur Verfügung gestellt, 2021 und 2022 waren es 3,5 Millionen Franken. Diese Summe hat der Regierungsrat auch für das Jahr 2023 vorgesehen. Die Gemeinden erhalten mit dieser Entschädigung einen Anreiz, ein wirksames Case Management für säumige Prämienzahlerinnen und Prämienzahler zu betreiben.
tg.ch